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Für Modernisierungsarbeiten können Sie 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Seit dem 01.01.2009 können bei einem Höchstbetrag von 6.000 Euro so bis zu 1.200 Euro im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden!
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Für Modernisierungsarbeiten können Sie 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Seit dem 01.01.2009 können bei einem Höchstbetrag von 6.000 Euro so bis zu 1.200 Euro im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden!